Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Jahr 2023 den Umstieg auf Elektromobilität mit rund 90 Millionen Euro. Der Förderschwerpunkt des Programms „progres.nrw/ Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Bereich Nutzfahrzeuge.
Neben der Fortführung der Förderung von Ladeinfrastruktur für Beschäftigte und Mietende mit einer Pauschalförderung von maximal 1.000,- Euro pro Ladepunkt wird nun auch die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Fahrzeuge unterstützt.
Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten nun für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt eine Förderung von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 Euro je Ladepunkt. Ein eventuell erforderlicher Stromanschluss an das Mittelspannungsnetz wird ebenfalls mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 100.000,- Euro unterstützt.
Neben dieser Förderung für Nutzfahrzeuge unterstützt das Land erstmals auch den Ausbau des Ladenetzes an Carsharing-Stationen. Unternehmen erhalten hier ebenfalls bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis maximal 1.500,- Euro je Ladepunkt. Zudem sind auch die Netzanschlusskosten bis 15.000,- Euro förderfähig.
Kommunen erhalten außerdem Unterstützung bei der Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen. Die bisherige Fahrzeugförderung für Kommunen wird um Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen N2 und N3 erweitert, die in nicht wirtschaftlichen Bereichen der Kommunen eingesetzt werden.
Die Förderhöhe beträgt hier 80 Prozent der Investitionsmehrkosten für die Beschaffung von batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen und ist begrenzt auf maximal 400.000,- Euro pro Fahrzeug.
Zur Entlastung des öffentlichen Ladenetzes sind zudem Ladestationen für Beschäftigte und Mietende weiterhin förderfähig. Als Alternative zum Auto erhalten Gewerbetreibende und Handwerker auch für Lastenfahrräder Zuschüsse.
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.elektromobilitaet.nrw/