Nach dem zwischenzeitlichen Stopp wird nun die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit veränderten Konditionen wieder geöffnet: Ab dem 20. April können wieder Anträge für die Kreditvariante zum Bau oder Kauf energieeffizienter Gebäude bei der Kfw-Bank gestellt werden.
Die Förderung ist bis Ende des Jahres befristet, insgesamt steht eine Milliarde Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.
Nicht mehr angeboten wird dagegen die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40. Gefördert werden noch die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.
Die jeweilige Höhe des Tilgungszuschusses beträgt für:
• EH/EG 40 EE: 10 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000,- Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 15.000,- Euro je Wohneinheit
• EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000,- Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750,- Euro je Wohneinheit
• EH 40 Plus: 12,5 Prozent (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000,- Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 18.750,- Euro je Wohneinheit
Bei Nichtwohngebäuden (EG 40 EE und EG 40 NH) betragen die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten 2.000,- Euro pro Quadratmeter NGF (max. 30 Millionen Euro pro Vorhaben). Die Konditionen für Fachplanung und Baubegleitung bleiben unverändert.
Mehr Informationen gibt es beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html