Das Wuppertaler Amtsgericht hat eine 57-jährige Frau vom Vorwurf der fahrlässigen Geldwäsche freigesprochen.
Sie war über das Internet angeblich vom Logistikdienstleister DHL angeworben worden, um Pakete entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Dabei hatte die Frau unbewusst Hehlerware in erster Linie ins Ausland verschickt. Tatsächlich war ihr Arbeitsvertrag gefälscht Die Frau bekam ihren Job übers Internet und wurde dabei selbst Opfer von Betrügern. In den Paketen befanden sich Waren, die Dritte bei Onlinehändlern bestellt, aber nicht oder mit gestohlenen Kreditkarten bezahlt hatten.
Eine besondere Leichtfertigkeit der Frau, die erst seit kurzem in Deutschland lebt, konnte das Gericht nicht feststellen. Schließlich hatte sie sich selbst bei der Polizei angezeigt, nachdem ihr angeblicher DHL-Online-Zugang plötzlich nicht mehr erreichbar war. Eine Bezahlung hatte sie für ihre Tätigkeit zudem nie erhalten.