Bis 2033 muss aufgrund von EU-Recht jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die erste Frist zum stufenweisen Umtausch der Fahrerlaubnis endet am 19. Januar 2022. Bis dahin müssen alle Inhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen, sofern sie noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheindokuments sind. Der neue Kartenführerschein wird auf 15 Jahre befristet und ist zudem fälschungssicher.
Wer also nun die alte Fahrerlaubnis umtauschen muss, kann das auf diversen Wegen tun, zum Beispiel beim Straßenverkehrsamt, online oder über Dienstleisterinnen und -leister. Die Nachfrage ist jedoch sehr groß, weswegen das Straßenverkehrsamt zur Zeit überlastet ist und Termine für den Umtausch in den kommenden Wochen im Moment nicht zur Verfügung stehen.
Beim Online-Umtausch muss darauf geachtet werden alles richtig auszufüllen und Dokumente wie den alten Führerschein mitzuschicken. Aktuell dauert der Führerschein-Umtausch vier bis zwölf Wochen.
Achtung:
Haben Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Wuppertal gehabt, aber bei der Prüfstelle in Wuppertal die Prüfung abgelegt, sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Wuppertal keine Daten vorhanden. Sie müssen sich in diesem Fall an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines wenden und eine Karteikartenabschrift anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Wuppertal erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben.
Infos gibt es unter:
fuehrerscheinstelle(at)stadt.wuppertal.de
Umtausch des Führerscheins online beantragen:
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/157071/show