Immer wieder gibt es Bilder von regelrecht umgepflügten Gärten. Meist waren es dann Wildschweine, die sich auf Nahrungssuche befunden haben. Dass dafür kein Anspruch auf Schadenersatz durch Stadt oder Land besteht, darauf macht jetzt die Untere Jagdbehörde in Wuppertal aufmerksam.
Hilfe nur durch Zaun und Versicherungsschutz
Jäger und Jagdpächter zahlen nur, wenn die Schäden in jagdbaren Gebieten entstehen – das heißt im Wald und in häufigen Fällen auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Daher gibt es für jeden privaten Garten nur eine Lösung, um Schäden zu verhindern: einen stabilen Zaun und einen guten privaten Schutz durch die Gebäudeversicherung. Die sollten betroffene Bürgerinnen und Bürger überprüfen, ob sie Schäden durch Wild abdeckt.
Komposthaufen locken die Tiere an
Wildschweine verlassen sich vor allem auf ihren Geruchs- und Gehörsinn. Komposthaufen mit Lebensmittelabfällen im eigenen Garten riechen für die Tiere verlockend. Volle Müllsäcke haben denselben Effekt. Auch als Präventionsmaßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest sollte darauf geachtet werden, dass Wildschweine keine Gelegenheit haben, an Speiseabfälle zu gelangen. In der Regel sind Wildschweine ängstliche Tiere und leicht zu verscheuchen. Sie ergreifen bei Lärm schnell die Flucht.
- Übrigens: Die Tiere im eigenen Garten zu erschießen ist keine gute Idee. Hier gilt ein striktes Jagdverbot.