Am 22. August 2021 wurde der Artikel Restaurant verweigert Zutritt mit Hund aus religiösen Gründen von Wuppertal total veröffentlicht. Am 7. September erhielten wir Post vom Anwalt Utz Weber der Wuppertaler Kanzlei Stein & Weber (Schwerpunkte: Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Strafrecht, Zivilrecht) mit der Forderung einer Gegendarstellung für Herrn Ashraf Al Tharwa, Betreiber des jordanischen Restaurants.
Die nachfolgende Gegendarstellung wird unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt veröffentlicht. Die Redaktion bleibt bei ihrer faktenbasierten Sachverhaltsdarstellung unter Zeugennachweis.
Gegendarstellung
In dem Artikel vom 22.08.2021 mit der Überschrift Restaurant verweigert Zutritt mit Hund aus religiösen Gründen heißt es: Ein jordanisches Restaurant verweigert den Zugang mit Hund, da andere Gäste sich dadurch beim Beten belästigt fühlen könnten.
Dies ist unrichtig. Eine derartige Begründung hat es nicht gegeben. Der Zuritt von Personen mit Hunden ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Im Übrigen wird in dem Restaurant nicht gebetet, sondern gespeist.
Weber, Rechtsanwalt