Der geplante Ausbau der L419 bei Ronsdorf wurde durch das Oberverwaltungsgericht gestoppt. Das Gericht erklärte den Planfeststellungsbeschluss für ungültig, was einen schweren Rückschlag für das Großprojekt bedeutet.
Formfehler als Ursache für das Urteil
Das Gericht stellte fest, dass bei der Planung ein gravierender Formfehler unterlaufen war. Der Ausbau der Parkstraße zu einer autobahnähnlichen Verbindung und ihr Anschluss an die A1 hätte nach dem Bundesfernstraßengesetz vom Bund geplant werden müssen. Stattdessen wurde das Vorhaben fälschlicherweise nach Landesstraßenrecht geplant. Diese rechtliche Einschätzung hatte das Gericht bereits in einer früheren Prüfung angedeutet und nun in seinem Urteil bestätigt.
Auswirkungen des Urteils
Das Verfahren wurde aufgrund dieses Fehlers vollständig für nichtig erklärt. Der Planungsstopp ist eine Reaktion auf eine Klage, die von einer Bürgerinitiative und einer Anwohnerin eingereicht wurde. Das Urteil bringt das Projekt, das eine erhebliche Verkehrsverbesserung in der Region zum Ziel hatte, vorerst zum Erliegen.