Als „Rückschritt“ hat der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat der Stadt, Marc Schulz, die Beschränkung von Spielmöglichkeiten in Kleingärten bezeichnet. Eine solche Einschränkung war in der Neuregelung der Gartenverordnung zwischen dem Stadtverband der Kleingärten und der Stadt festgeschrieben worden. Das Vorgehen der Stadt passe nicht zu „der oft postulierten Kinderfreundlichkeit“, so die Grünen. Zudem bemängelt Schulz, dass die städtischen Gremien nicht im Vorfeld über die geplanten Änderungen informiert wurden.
Kinderlärm sei nach aktueller Rechtsprechung keine Ruhestörung, sondern Ausdruck kindlicher Entfaltung und somit gesellschaftlich zu tolerieren, so Schulz. Zudem müsse die Kinderfreundlichkeit in einer eng bebauten Stadt, in der der Bedarf an Spielflächen doppelt so hoch sei, wie der tatsächliche Bestand, an vorderster Stelle stehen. Schulz: „Diese Sichtweise hat die Stadt auch schon gegen teilweise heftigen Widerstand durchgesetzt.“
Wenn der Stadtverband zur Begründung seiner Haltung auf das Bundeskleingartengesetz verweise, sei das nur ein Teil der Wahrheit, so Schulz weiter. „Der andere Teil ist, das Sport- und Spielmöglichkeiten für Kinder zu den Gründungsanlässen der Schrebergärten gehörten.“ Vor diesem Hintergrund empfehlen die Grünen den Vertretern des Verbandes dringend, den eingeschlagenen Weg noch einmal zu überdenken.
Die Fraktion will nun in einer Anfrage an den zuständigen Ausschuss für Umwelt wissen, wie es zu dieser Zustimmung überhaupt kommen konnte.