Am 28. Oktober haben Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Stadtkämmerer Thorsten Bunte den städtischen Gremien ihren Vorschlag zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 vorgelegt. Der Entwurf der Verwaltung zielt darauf ab, das eingeplante Grundsteueraufkommen im städtischen Haushalt von rund 80 Millionen Euro beizubehalten.
Dem Ziel des Bundesgesetzgebers, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, wird der Vorschlag damit gerecht, so Schneidewind. Bunte ergänzt, dass es auch trotz des erheblichen Haushaltdefizits in 2025 und neuer Konsolidierungszwänge dabei bleiben solle, da angesichts der zu erwartenden Belastungsverschiebungen eine darüber hinaus gehende Erhöhung der Grundsteuer nicht vermittelbar wäre. Dennoch sei es unvermeidbar, dass es für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer zu Mehr- oder Minderbelastungen kommen werde. Dies ist, unabhängig vom gewählten Grundsteuermodell, eine zwingende Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018.
Nachdem NRW 2021 angekündigt hatte, das sogenannte „Bundesmodell“ anzuwenden, entflammte die Diskussion, Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien durch landesspezifische Steuermesszahlen abzufedern. Schneidewind: „Das Land NRW hat es – anders als andere Bundesländer – aber leider versäumt, eine entsprechende landeseinheitliche Regelung zu treffen. Stattdessen hat das Land diese Frage nun mit seinem neuen Grundsteuerhebesatzgesetz auf die Kommunen abgewälzt.“ Diese müssen nun entscheiden, ob sie für die Grundsteuer B wie bisher einen einheitlichen Hebesatz festsetzen, oder ob sie zwischen sogenannten Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken differenzierte Hebesätze festlegen.
Für Wuppertal schlägt die Verwaltung nun vor, für die Grundsteuer B einen einheitlichen Hebesatz anzuwenden, der sich nach Berechnungen des städtischen Steueramtes auf 947 von Hundert belaufen wird. Wegen neuer Bewertungsgrundlagen ist er mit dem alten aber nicht vergleichbar.
Oberbürgermeister und Kämmerer schlossen sich hinsichtlich der vom NRW Finanzministerium veröffentlichten Musterrechnungen der Kritik des Städtetagsvorsitzenden Thomas Eiskirch an. Das Ministerium hatte „als Service“ aufkommensneutrale Hebesätze für jede Kommune veröffentlicht, die nicht auf den richtigen Datengrundlagen basieren. Dies sorge für Verunsicherung und wecke falsche Erwartungen, so Schneidewind.
Der Entwurf der nun vorgelegten Hebesatzsatzung soll im Finanzausschuss am 5. November vorberaten und am 11. November im Rat beschlossen werden. Ab Anfang Dezember müssen dann im Steueramt diverse Datentransfers, Rechenläufe und Massentests starten, damit der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide fristgerecht gewährleistet werden kann – der erste gesetzliche Fälligkeitstermin für die neue Grundsteuer ist der 15. Februar 2025.
Grundsteuerreform: Stadt legt Beschlussentwurf zur Umsetzung vor
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