Heute Vormittag kam es im Bundestag zu einer äußerst hitzigen Debatte um den Neuentwurf des Infektionsschutzgesetzes und das geplante Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“:
Mit den Stimmen der Ampel-Parteien hat der Bundestag die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Jetzt kommen auf Ungeimpfte Testpflichten zu und auch im ÖPNV müssen gültige Tests vorgelegt werden.
Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ist in der Pandemie der Schlüssel dafür, dass die Corona-Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz von den Bundesländern genutzt werden können. Nun will die geplante Ampel-Koalition diese epidemische Lage nicht verlängern – dafür aber das Infektionsschutzgesetz neu positionieren. Der Plan der Ampelkoalition ist es, den Katalog der Corona-Maßnahmen nicht mehr an die „epidemische Lage“ zu koppeln und unabhängig davon einen neuen Katalog aufzustellen, wenngleich in der aktuellen Situation hätte begründet werden können, die epidemische Lage zu verlängern.
Noch bis zum 25. November ist sie Bedingung dafür, dass das Bundesgesundheitsministerium zum Beispiel die Versorgung mit Impfstoffen, Tests oder Schutzausrüstung selbst per Verordnung regeln kann. Befugnisse des Parlaments wurden somit auf die Regierung verlegt, die mit dem Auslaufen der Lage wegfallen würden, sodass entsprechende Fragen dann wieder im Parlament beantwortet werden müssen.
Schon jetzt droht die neue Opposition der Union mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs im Bundesrat, NRW-Ministerpräsident Wüst hält ihn für „nicht zustimmungsfähig“. Da das Gesetz die Zustimmung des Bundesrates, also der Vertretung der Bundesländer erfordert, der sich am morgigen Freitag damit befassen wird, könnten die von der Union regierten Bundesländer mit ihren Stimmen eine Zustimmung zum Gesetz verhindern.