Das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (HSW) gewährt allen Studierenden nun einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 100,- Euro. Studierende können ab sofort und noch bis zum 31. März 2023 einen schriftlichen Antrag für den Zuschuss stellen.
Die Erhöhung der Heiz- und Energiekosten ist in aller Munde – zwar haben BAföG-beziehende Studierende durch den Heizkostenzuschuss des Bundes bereits einen Ausgleich für die erhöhten Energiekosten erhalten. Da dieser jedoch geringer ausfiel als der Zuschuss für Bezieher anderer Sozialleistungen und sich zudem nicht an die gesamte Studierendenschaft richtete, hat sich das HSW dazu entschlossen, Studierenden zusätzlich einen einmaligen Energiekostenzuschuss zu gewähren.
Die Voraussetzungen für die Beantragung:
· Die Studierenden wohnen zur Miete und die Miet- oder Nebenkosten sind im Zeitraum ab dem 1.Oktober 2021 erhöht worden. Studierende, die bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern wohnen, können den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen.
· Der aktuelle Kontostand liegt unter dem 2-fachen BAföG-Höchstsatz (gerundet 1.900,- Euro). Bei einem höheren Guthaben kann in begründeten Einzelfällen von dieser Vorgabe abgewichen werden.
Die Anträge können ab sofort und noch bis zum 31. März 2023 schriftlich gestellt werden mit:
1. der Studienbescheinigung für das laufende Semester (Wintersemester 2022/2023)
2. dem Nachweis über die Erhöhung der Mietnebenkosten bzw. der Abschlagszahlungen (zum Beispiel durch Schreiben des Vermieters oder des Energieversorgers)
3. den Kontoauszügen der letzten 30 Tage, aus dem der aktuelle Kontostand ersichtlich wird
4. der Angabe eines auf den Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers lautenden Kontos
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Energiekostenzuschusses besteht nicht.