Zum 31. Oktober 2024 wurde das Waffengesetz wurde bundesweit geändert. Die neuen Vorgaben werden vermutlich zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten führen, weswegen die Untere Jagdbehörde der Stadt empfiehlt, notwendige Anträge auf Jagdscheinerteilung oder -verlängerung frühzeitig zu stellen. Anträge können ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde der Stadt Wuppertal gestellt werden, die Jagdhaftpflichtversicherung kann nachgereicht werden.
Bis Ende Oktober dieses Jahres galt: Anträge rund um Jagdscheine wurden bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht und dort auch im Hinblick auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung bearbeitet. Notwendige Informationen über die Antragsteller konnten quasi auf Knopfdruck beim Verfassungsschutz und Landeskriminalamt NRW sowie im Bundeszentralregister abgerufen werden.
Nun kommen einige Bearbeitungsschritte hinzu. Die Abgabestelle für die Anträge ist zwar auch weiterhin die Untere Jagdbehörde, der Bund gibt aber mit den geänderten Vorgaben andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Bundesjagdgesetz in Verbindung mit dem Waffengesetz wird ab sofort durch die Waffenbehörden durchgeführt.
Mit der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt wurde der Kreis der Behörden, die nun angefragt werden müssen, von vier auf sechs erhöht. Sollte es außerdem in den letzten zehn Jahren einen oder mehrere Wohnortwechsel gegeben haben, sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. So muss für jeden einzelnen Wohnort eine extra Abfrage gemacht werden.
Das Waffengesetz gilt zwar bereits seit Ende Oktober, bisher konnte aber noch kein Antrag nach neuem Recht bearbeitet werden. Der notwendige Erlass sowie das Antragsformular wurden der Stadtverwaltung erst mit gut zweiwöchiger Verzögerung übermittelt. Aktuell werden auf ministerieller Ebene zudem noch Rückmeldungen zu juristischen Fragestellungen erwartet.
Außerdem sind die beiden im Verfahren zukünftig neu zu beteiligenden Behörden für Abfragen technisch noch nicht eingebunden und die Waffenbehörden und ihre Mitarbeitenden müssen sich ab sofort um eine Aufgabe kümmern, für die sie bisher nicht zuständig gewesen sind. Die Untere Jagdbehörde erwartet durch den Mehraufwand längere Bearbeitungszeiten und empfiehlt allen Antragstellenden, dies mit einzuplanen.
Jagdschein: Neues Waffengesetz führt zu längeren Bearbeitungszeiten
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