Geht doch, Herr Oberbürgermeister! Vor 2 Tagen, am 12. April, richtete Wuppertal total einen persönlichen Appell an Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und stellte die Frage in den Raum, warum Wuppertal nicht dem Beispiel von Remscheid folgt und eine Notbremse umsetzt (Herr Oberbürgermeister, warum warten wir eigentlich so lange?). Bereits einen Tag später reagiert unsere Oberbürgermeister. „Wir haben gestern beschlossen, angesichts der immer noch hohen Inzidenz in Wuppertal (Stand heute: 178,59), dass wir jetzt Alles für eine Notbremse vorbereiten. Ziel ist es, dass wir sie spätestens ab Montag einführen können. Hierzu werden wir uns mit der Landesregierung, aber natürlich auch der Politik in Wuppertal abstimmen.“, so Schneidewind.
Der Wuppertaler Krisenstab tagt dazu bereits am morgigen Donnerstag erneut, um die Details für die Notbremse zu konkretisieren.
Wuppertaler Notbremse mit ähnlichem Regelwerk wie in Remscheid?
Eine ähnliche Notbremse wie in Remscheid ist erwartbar. Dort gelten seit dem 13. April folgende Regeln:
Ausgangssperre
Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Zu dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen für Einzelpersonen:
- zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- zur Berufsausübung und zur Ausübung des Dienstes (Nachweis/Ausweis/Arbeitgeberbescheinigung ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen),
- zum Besuch von Ehegattinnen/Ehegattengatten, Lebenspartnerinnen/ Lebenspartnern sowie Partnerinnen/Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft auch über Nacht,
- zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- zur Begleitung Sterbender,
- zur der Versorgung von Tieren oder
- zu ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken, die im Einzelfall glaubhaft nachgewiesen werden müssen.
Kontaktbeschränkung
Ab Dienstag gilt im privaten Bereich dieselbe Kontaktbeschränkung wie im öffentlichen Bereich: Ein Hausstand darf mit maximal mit einer anderen Person zusammenkommen. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur außerhalb der Ausgangssperre.
Schließung der Parkanlagen und der Sportfreianlagen
Zur Reduzierung von Kontakten im Freien werden die Parkanlage Kuckuck, der Stadtpark und der Hardtpark gesperrt. Gesperrt werden außerdem die städtischen Sportfreianlagen – bislang erfolgte ihre Sperrung über die Ausübung des Hausrechtes – und die privaten/vereinseigenen Sportfreianlagen. Damit bleibt nur noch der Individualsport unter Beachtung der oben ausgeführten Kontaktbeschränkungen möglich.
Mitfahrer-Maskenpflicht
Ab Dienstag müssen Mitfahrerinnen und Mitfahrer bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person im privaten PKW eine medizinische Maske tragen. Hiervon sind Kinder bis 6 Jahre ausgenommen.