Jobcenter stoppt Publikumsverkehr weitgehend

Die Jobcenter-.Geschäftsstelle an der Uellendahler Straße (Foto: Jobcenter/M.M.)

Nach den städtischen Dienststellen stellt auch das Jobcenter Wuppertal seinen Publikumsverkehr weitestgehend ein. Damit wolle man dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, hewißt es in einer Pressemitteilung vom späten Sonntagabend (15. März) und weiter: „Mit den weitreichenden Vorkehrungen möchten wir die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und unserer Kunden*innen schützen.“

Die acht Geschäftsstellen des Jobcenters bleiben ab Montag (16. März) für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen – bis auf wenige Ausnahmen. Alle bereits vereinbarten Termine werden abgesagt. Die Weiterzahlung der Leistungen sei dadurch jedoch nicht gefährdet, sagt das Jobcenter.

Telefonische Erreichbarkeit erweitert

Im Gegenzug zur Schließung sind die telefonischen Erreichbarkeitszeiten und Kapazitäten erweitert worden. Die Beratung kann auf diesem Weg spontan oder nach Terminvereinbarung erfolgen. „Durch die Einschränkung des Publikumsverkehrs entstehen Ihnen keine Nachteile. Die Absage von Terminen hat für Sie keine negativen Konsequenzen“, verspricht das Jobcenter.

„Sollten Sie uns telefonisch wegen eines erhöhten Aufkommens von Anrufen nicht erreichen, rufen wir Sie spätestens am nächsten Tag zurück. Darauf können Sie sich verlassen“, heißt es weiter in der Mitteilung. Die Abgabe von Unterlagen ist weiterhin über die Haus-Briefkästen oder per EW-Mail möglich. Dazu gibt das Jobcenter diese Info: „Wir akzeptieren Nachweise in elektronischer Form: Machen Sie ein Handy-Foto von den benötigten Unterlagen und schicken sie uns die Datei an den digitalen Briefkasten der jeweiligen Geschäftsstelle. Bitte nutzen Sie nicht die E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartner*innen. Denn im Fall einer Erkrankung der Mitarbeiter*innen können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.“

  • Hier findet Ihr die Telefon-Nummern Eurer Ansprechpartner*innen und die E-Mail-Adresse Eurer Geschäftsstelle.

Hinweise zu Neuanträgen

Nur wenn es um Neuanträge geht, ist der Besuch in der Geschäftsstelle notwendig. In diesem Fall sollen die Antragsteller in der Eingangszone der zuständigen Geschäftsstelle vorsprechen, um sich zu identifizieren und Ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Dieser persönliche Kontakt wird so kurz wie möglich und unter Einhaltung der empfohlenen Distanz- und Hygieneregeln gehalten. Die notwendigen Antragsunterlagen werden dann ausgehändigt und der/die Antragsteller*in noch am gleichen Tag zurückgerufen und ausführlich zu dem Neuantrag beraten.

Hinweise zu Anträgen auf Weiterbewilligung

Nach Ablauf eines Bewilligungsabschnitts muss ein Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen gestellt werden. Dieser wird zugesandt und soll entweder per Post oder E-Mail zurückgesandt werden. Beispielsweise auch einfach abfotografiert und per Mail übersandt.

Hinweise zu Notfällen

Wer sich in einer unabweisbaren Notlage befindet, soll das Jobcenter anrufen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Gegebenenfalls wird auch eine kurze persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle ermöglicht.

 

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