Kein Aufschub der Rodung im Osterholz

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Am gestrigen Montag (17. Januar) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag eines Anwohners zurückgewiesen, der kritisiert hatte, dass das Waldgebiet im Osterholz nicht vom Kampfmittelräumdienst untersucht worden sei, obwohl dies rechtlich vorgeschrieben ist.

Der Kampfmittelräumdienst muss das Gelände untersuchen, soviel ist unbestritten, jedoch stellte das Gericht fest, dass im Planfeststellungsbeschluss steht, die Untersuchung müsse „vor Baubeginn“ passieren. Die Rodung der Bäume sei jedoch noch nicht der Baubeginn, sondern lediglich dessen Vorbereitung – von einem Baubeginn könne man erst dann sprechen, wenn die Kalkwerke Oetelshofen mit den Boden- und Aushubarbeiten für die Abraumhalde beginnen. Deswegen gebe es keinen Grund, das Fällen der rund 1.500 Bäume im Osterholz zu untersagen.

Auf Nachfrage des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, wie sie das Risiko durch mögliche Kampfmittel im Boden einschätzt, sagte die Bezirksregierung, mögliche Blindgänger im Boden würden immer erst dann zu einem Problem, wenn gegraben wird. Die Rodung diene aber nur die Vorbereitung der eigentlichen Bauarbeiten, weswegen das Gericht den Antrag des Anwohners, der die Rodung aufhalten wollte, gestern abgelehnt hatte.

Damit ist nun auch die letzte Hoffnung auf einen Aufschub der Rodung im Osterholz geschwunden.

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