Die traditionellen Osterfeuer fallen unter das Veranstaltungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie. Darauf macht das Wuppertaler Ordnungsamt vorsorglich aufmerksam. Das betrifft nicht nur Osterfeuer auf öffentlichem, sondern auch auf privatem Gelände.
Auch über die bevorstehenden Feiertage gilt: Zusammenkünfte soll es nur im kleinsten Kreis der Familie geben.Der soll auf diejenigen beschränkt bleiben, die ohnehin in einem Haushalt zusammenleben. Der Gesundheitsschutz hat in diesem Jahr Priorität vor der Tradition.
Der kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in Kooperation mit der Polizei die Einhaltung des Landeserlasses kontrollieren. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.