Nachdem Ende April bereits Elternschaft und Beirat der Kita Flensburger Straße Verzweiflung und Ärger über die dortige Personalnot geäußert hatten, fordert nun auch der Elternbeirat der Wuppertaler Tagesstätte für Kinder (TfK) in der Rödiger Straße in einem offenen Brief an Stadt und Verwaltung den gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung umzusetzen.
Der Wortlaut des Schreibens:
„Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schneidewind, sehr geehrte Frau Groß, sehr geehrter Herr Dr. Kühn, zunächst möchten wir uns für die hervorragende pädagogische Arbeit des pädagogischen Personals der Einrichtung bedanken.
Mit Schreiben vom 13. April 2022 sind wir von der Einrichtungsleitung, Frau Kathrin Altenkirch, über den Umstieg in die Wechselbetreuung informiert worden. Als Begründung wurde die Aufforderung des Landesjugendamtes aus betriebsbedingten Gründen (unbesetzte Stellen und Langzeiterkrankungen) aufgeführt.
Die Erzieherinnen und Erzieher sind anschließend zeitnah mit den Eltern individuell in Kontakt getreten. Diese individuellen Regelungen sahen zum Beispiel auch eine Einschränkung für berufstätige Alleinerziehende und berufstätige Eltern vor. Im Konkreten bedeutet dies, dass der oben genannte Personenkreis für dessen Kinder für mindestens einen Tag pro Woche bis zu den Sommerferien keine Betreuungsmöglichkeit angeboten bekommt. Weitere Einschränkungen gibt es bei Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil oder auch arbeitssuchenden Eltern.
Wir können die personelle Situation absolut nachvollziehen. Gerade auch im Hinblick auf eine gute und sichere Betreuungszeit unserer Kinder. Jedoch können wir nicht verstehen, dass bei berufstätigen Alleinerziehenden sowie Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen die Betreuungszeit eingeschränkt wird. Viele Betroffene befinden sich in der Probezeit eines neuen Beschäftigungsverhältnisses, arbeiten in systemrelevanten Berufen oder im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Für diese Personenkreise sollte es eine Notbetreuung geben. Den langen Zeitraum bis zu den Sommerferien können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Erholungsurlaub nicht überbrücken. Hinzu kommen die seit Wochen begründeten Streiktage der Beschäftigten. Jedoch spitzt sich die aktuelle Situation bei den Berufstätigen hierdurch weiter zu. Zudem gibt es seit längerem immer wieder nicht nur coronabedingte Betreuungseinschränkungen, welche aufgrund der Ausfallzeiten mangels Betreuung und fehlender Routinen zu unzumutbaren Störungen der frühkindlichen Entwicklung führen.
Eine Lösung für berufstätige Alleinerziehende sowie Familien mit berufstätigen Eltern muss dringend gefunden und zeitnah sowie nachhaltig umgesetzt werden, um den gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung zu gewährleisten. Teilweise stehen sogar Beschäftigungsverhältnisse auf dem Spiel!“