Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen ein Paar aus Coesfeld „Raub mit Körperverletzung“ , die die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache sieht. Die „Sache“ die hier der Gegenstand der Verhandlung und der Tat war, ist makabererweise ein Labrador-Welpe namens Cooper. Tiere gelten in Deutschland gesetzlich als Sache, sodass man ggf. auch nur von Sachbeschädigung spricht, wenn ein Tier zu Schaden kommt.
Die Coesfelder hatten den Hund mit der Flasche großgezogen und dann an eine Familie in Wuppertal verkauft. Allerdings hatten die alten und die neuen Besitzer unterschiedliche Erziehungs- und Haltungsauffassungen, sodass es immer wieder zum Streit zwischen den Parteien und auch vielen unangekündigten Besuchen der ehemaligen Besitzer kam. Die Wuppertaler Familie fühlte sich durch dieses Verhalten massiv belästigt und bat darum von weiteren Besuchen abzusehen.
Auch Kontakte mit den Veterinärämtern in Wuppertal und Coesfeld brachten nicht den gewünschten Effekt.
Um Beweise zu finden, dass der Hund schlecht behandelt wird, fuhr das Paar aus Coesfeld deshalb Mitte Mai erneut nach Wuppertal zu Cooper, der gerade mit seiner neuen Besitzerin einen Spaziergang machte. Nach einem Hin und Her stieß die Coesfelderin die Hundebesitzerin zu Boden, und verbrachte den Hund ins Auto bevor sie davon fuhr. Die neue Besitzerin blieb verletzt zurück. Ein Nachbar rief die Polizei. Das Paar aus Coesfel, berief sich auf einen Passus im Vertrag der eine Rückforderung des Tiers bei schlechter Haltung vorsieht. Die Kripo stellte den Hund sicher und brachte ihn zu der Wuppertaler Familie zurück.
Das Gericht bestätigte diese Vorgehensweise der Kripo nun, denn dieser Vertragspassus ist ungültig. Er ist zu allgemein gehalten und jeder kann darunter etwas Anderes verstehen. Außerdem rechtfertigt er nicht die Körperverletzung. Man hätte sich erst über die Rückforderung verständigen müssen.
Jetzt müssen die ehemaligen Hundebesitzer die Konsequenzen tragen, da sie vom Gericht wegen Raub und Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu einer sieben monatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 600 Euro, zu zahlen an die Bodelschwinghsche Anstalt Bethel, verurteilt wurden. Auch ihr geliebter Cooper wird bei seinen neuen Besitzern verbleiben.