Am heutigen Montag, den 25. September, beginnt am Landgericht der Prozess gegen den 34-jährigen Andreas S. aus Heiligenhaus. Der Tatvorwurf: Versuchter Mord in Tateinheit mit versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie versuchter Mord in drei Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung.
Der zur Tatzeit 33-jährige Angeklagte soll am frühen Morgen des Tattags im Januar 2023 in dem von ihm bewohnten Mehrparteienhaus mit einem Luftgewehr, welches er zur Verdeckung seiner Absichten in eine Mülltüte gewickelt hatte, auf seinen 30 Jahre alten Nachbarn gewartet haben. Nachdem dieser die Wohnung verlassen hatte, habe der Angeklagte ohne Vorankündigung auf ihn geschossen. Die Schüsse sollen den überraschten Nachbarn an den Armen, der linken Hand und Achsel, im unterem Rückenbereich sowie am Bauch in der Nähe der linken Niere getroffen haben. Mehrere der abgefeuerten Projektile sollen in seinem Körper stecken geblieben sein. Infolge der Schüsse blutete der 30-Jährige stark.
Er soll daraufhin zurück in seine Wohnung gegangen sein, habe es aber nicht geschafft, die Tür zu schließen, da der Angeklagte ihm folgte. Es soll zu einem Gerangel gekommen sein, bei welchem die damals 25-jährige Ehefrau des Nachbarn ihrem Mann zur Hilfe gekommen sein und gemeinsam mit ihm versucht haben soll, die Tür zu schließen. Dabei soll sich der 30-Jährige den rechten Ringfinger eingeklemmt und gebrochen haben.
Währenddessen soll der Angeklagte weitere Schüsse auch in Richtung der Frau abgegeben haben, die ihren knapp sieben Monate alten Säugling auf dem Arm hielt. Die 25-Jährige soll am rechten Unterarm, am linken Oberschenkel sowie am rechten Unterschenkel getroffen worden sein.
Der Angeklagte sei in seine Wohnung gegangen, habe dort einen Flambierer und mindestens eine Flasche Isopropanol geholt und dann die Wohnungstür der Nachbarn eingetreten, die sich daraufhin im Wohnzimmer verbarrikadierten. Der Angeklagte soll das Isopropanol im Flur versprüht und sämtliche von dort ausgehende Türen angezündet haben. Das Feuer habe sich auf die Wohnung ausgebreitet, weswegen die Angegriffenen von der Feuerwehr mittels einer Drehleiter über den Balkon gerettet werden mussten.
Hintergrund des Ganzen soll eine Streitigkeit wegen des Marihuanakonsums des Angeklagten gewesen sein, welcher die Nachbarn insbesondere nach der Geburt des gemeinsamen Kindes gestört habe.
Am Landgericht geht’s um Mordversuch, Körperverletzung und Brandstiftung
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