Nicht nur wir Wuppertaler haben den „Big Mac” mit dem Fast-Food-Giganten McDonald’s verbunden. Man hatte geglaubt, diese Bezeichnung für das beliebte Produkt wäre geistiges Eigentum der Kette. Aber, oh Wunder, die irische Kette „Supermac’s” klagte gegen diese Alleinstellung des Namens von McDonald’s – und bekam Recht. Damit darf jetzt jedes Unternehmen den Namen „Big Mac” für seine Produkte nutzen.
Freuen wir uns, dass der beliebte Hamburger demnächst nicht nur in den 40.000 McDonald’s Filialen zu haben ist, sondern dass sich auch andere Anbieter an diesem bekannten Hamburger unter dem Namen „Big Mac” versuchen dürfen. Wuppertal wird bestimmt dabei sein.