Mit den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern vom Dienstag (19. Januar) ist auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verstärkt worden. Ab Montag (25. Januar) sind Alltagsmasken und andere Mund-Nasen-Bedeckungen wie Schals nicht mehr zulässig. Stattdessen müsst ihr in Bussen und Bahnen sowie an Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen eine medizinische Maske tragen.
Darunter fallen OP-Masken und Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Wer keine medizinische Maske im NRW-Nahverkehr trägt, muss ohne vorherige Ermahnung mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine medizinische Maske tragen können, müssen im NRW-Nahverkehr bereits seit dem heutigen Samstag (23. September) auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
Wer mit dem Nahverkehr aus einem Corona-Risikogebiet wie beispielsweise den Niederlanden oder Belgien nach NRW fährt, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Mehr dazu in den FAQ von mobil.nrw.
- Übrigens: Um auch beim Ticketkauf den Infektionsschutz zu gewährleisen, empfiehlt sich die Nutzung von HandyTickets per App. Alle Tarife für ganz NRW sind in der mobil.nrw App verfügbar.