Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 217,4 reagiert Remscheid jetzt mit verschärften Maßnahmen. Wuppertal liegt mit einer Inzidenz von 158,8 zurzeit noch darunter.
Die Zahlen steigen und steigen im Bergischen Städtedreieck, jetzt reagiert die Stadt Remscheid und verschärft die Corona-Maßnahmen deutlich. Ab Dienstag, 13. April, gelten stärkere Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre.
In direkter Abstimmung mit dem NRW Gesundheitsministerium wird am heutigen Montag eine Allgemeinverfügung erlassen, welche eine Reihe von zusätzlichen Coronamaßnahmen anordnet. Dazu gehören zum einen eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgen. Zum anderen werden private Kontakte deutlich eingeschränkt, sowie Park- und Sportanlagen geschlossen. Darüber hinaus gibt es eine erweiterte Maskenpflichtverordnung für Autofahrer. Die Regelungen gelten bis zum 18. April 2021.
Grundlage der deutlichen Verschärfung ist das zurzeit unkontrollierte Corona-Wachstum in Remscheid mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200.
Remscheider Corona-Regeln ab 13. April
Ausgangssperre
Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Zu dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen für Einzelpersonen:
- zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- zur Berufsausübung und zur Ausübung des Dienstes (Nachweis/Ausweis/Arbeitgeberbescheinigung ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen),
- zum Besuch von Ehegattinnen/Ehegattengatten, Lebenspartnerinnen/ Lebenspartnern sowie Partnerinnen/Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft auch über Nacht,
- zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- zur Begleitung Sterbender,
- zur der Versorgung von Tieren oder
- zu ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken, die im Einzelfall glaubhaft nachgewiesen werden müssen.
Kontaktbeschränkung
Ab Dienstag gilt im privaten Bereich dieselbe Kontaktbeschränkung wie im öffentlichen Bereich: Ein Hausstand darf mit maximal mit einer anderen Person zusammenkommen. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur außerhalb der Ausgangssperre.
Schließung der Parkanlagen und der Sportfreianlagen
Zur Reduzierung von Kontakten im Freien werden die Parkanlage Kuckuck, der Stadtpark und der Hardtpark gesperrt. Gesperrt werden außerdem die städtischen Sportfreianlagen – bislang erfolgte ihre Sperrung über die Ausübung des Hausrechtes – und die privaten/vereinseigenen Sportfreianlagen. Damit bleibt nur noch der Individualsport unter Beachtung der oben ausgeführten Kontaktbeschränkungen möglich.
Mitfahrer-Maskenpflicht
Ab Dienstag müssen Mitfahrerinnen und Mitfahrer bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person im privaten PKW eine medizinische Maske tragen. Hiervon sind Kinder bis 6 Jahre ausgenommen.