Am Montag (25. Januar), gleich um 0 Uhr, tritt die aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung für NRW in Kraft. Sie berücksichtigt die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens vom Dienstag (19. Januar). Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Künftig ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten und bei Gottesdiensten das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) Pflicht. Kinder unter 14 Jahren sind vom Tragen einer medizinischen Maske befreit, sofern sich diese nicht anpassen lässt. Dann müssen sie ersatzweise eine Alltagsmaske tragen. Kinder bis zum Grundschulalter sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen. Auf Spielplätzen müssen mindestens Alltagsmasken getragen werden.
Das allgemeine Alkoholverbot in der Öffentlichkeit ist aufgehoben worden. Lediglich der Verkauf ist zwischen 23 und 6 Uhr nicht erlaubt.
Die Städte und Landkreise müssen individuelle Maßnahmen zur Senkung der Sieben-Tage-Inzidenz prüfen, solange nicht zu erwarten ist, dass die auf unter 50 bis zum 14. Februar sinken werden. Dazu gehört beispielsweise die Beschränkung des Bewegungsradius‘ auf 15 Kilometer um die eigene Kommune.
- Die komplette Verordnung findet ihr hier.