Heute ist in Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten, mit erheblichen Verschärfungen – nur in den Schulen bleibt alles beim Alten, die Landesregierung will, so Gesundheitsminister Laumann, auch weiterhin auf eine Maskenpflicht im Unterricht verzichten.
Bei besonders hohem Infektionsrisiko, zum Beispiel bei Karnevalsveranstaltungen oder in Clubs und Diskotheken gilt nun 2G+, am Arbeitsplatz 3G, also geimpft, genesen oder getestet; in Krankenhäusern, Museen oder der Innengastronomie in NRW gilt grundsätzlich die 3G-Regel.
Hier der Überblick:
- 3G am Arbeitsplatz
Alle Beschäftigten, die nicht von zu Hause arbeiten, müssen nun geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sein, PCR Tests gelten für maximal 48 Stunden, Antigentest nur für 24 Stunden, Arbeitgeber müssen 3G kontrollieren und dokumentieren. Darüber hinaus soll, wenn möglich im Homeoffice gearbeitet werden - 2G im Freizeitbereich
Ungeimpfte dürfen ab sofort nicht mehr in Restaurants, Gastronomien, Kinos, Theater und zu Sportveranstaltungen. In diesen Bereich fallen auch Museen, Ausstellungen, Konzerte, Zoos und Tierparks, Weihnachtsmärkte, Volksfeste, Freizeitparks, Schwimmbäder und Wellnesseinrichtungen sowie touristische Hotelübernachtungen. Laut Gesundheitsminister Laumann gilt dies unabhängig davon, wie hoch die Hospitalisierungsrate ist - 2G Plus bei Tanz- und Karnevalsveranstaltungen
An Orten, wo es besonders eng werden kann und somit das Infektionsrisiko deutlich höher ist, gilt 2G+. Geimpfte und Genesene müssen demnach zusätzlich tagesaktuell getestet sein oder einen 48 Stunden gültigen PCR-Test vorweisen - 3G-Regelung
Sie gilt mit der neuen Corona-Verordnung nun auch für den Hochschulbetrieb, in den Bibliotheken und Mensen, bei kommunalen Gremien, Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen, sowie für die Beschäftigten auf den Weihnachtsmärkten