Hohe Bußgelder werden in Zukunft für all diejenigen fällig werden, die sich nicht an die Corona-Vorschriften halten:
„Verstöße werden künftig höher und damit spürbarer geahndet“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst von der CDU hierzu. „Insbesondere das Tricksen und Fälschen bei Impfnachweisen macht wütend und gehört mit aller Härte bestraft. Wer zu Lasten der Gesundheit betrügt, verdient null Toleranz.“
Alle Verstöße gegen die neuen und schärferen Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen werden jetzt nach dem neuen Bußgeldkatalog („Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz“) bestraft, denn dieser gilt seit dem gestrigen Mittwoch, 24. November und fordert bis zu 5000,- Euro Strafe bei entsprechenden Vergehen.
Die Einzelheiten:
►Nichttragen der medizinischen Maske im ÖPNV und allen anderen Orten, wo dies vorgeschrieben ist: 150,- Euro
► Öffnung einer Einrichtung für mehr als 100 Personen ohne feste Sitzplätze sowie von Clubs oder Discotheken ohne Vorlage eines Hygienekonzepts: 2000,- Euro.
► Ausstellen von falschen Testnachweisen: 2000,- bis 5000,- Euro für ausstellende Personen
► Melden von Testergebnissen, ohne Vorliegen eines entsprechendes Ergebnisses: 2000,- bis 5000,- Euro
► nicht rechtzeitiger Antritt der Quarantäne oder vorschriftswidrige Durchführung derselben: 250,- Euro.
► Besuchsempfang während der Quarantänemaßnahme: 250,- Euro
► Einsatz von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft ohne die erforderlichen Testungen: 1000,- bis 5000,- Euro.
► Nichtdurchführung der erforderlichen Dokumentation von Testungen: 1000,- bis 2500,- Euro
Alle Verstöße, die nicht explizit genannt sind, werden mit Geldbußen von 500,- Euro geahndet, wobei alle genannten Regelsätze für Bußgelder ausdrücklich nur für den ersten Verstoß gelten, sie werden bei Folgeverstößen – also bei Wiederholungstätern – jeweils verdoppelt!
Informationen unter: https://www.bussgeldkatalog.org/corona-nrw/