Bisher durften ausschließlich Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen betreut werden, wenn zumindest ein Elternteil in einem als „systemrelevant“ eingestuften Beruf arbeitet. Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, durften bislang nicht betreut werden, selbst wenn familiengerichtliche Entscheidungen oder Schutzpläne zur Sicherung des Kindeswohls eine solche Betreuung eigentlich vorsahen.
Die NRW-Familien- und Schulministerien haben jetzt beschlossen, ab sofort auch diesen Kindern eine Notbetreuung zu ermöglichen. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) begrüßen die Entscheidung, die hilft, das Kindeswohl im Einzelfall sicherzustellen.
Jugendämter warnen vor erhöhter Gefährdung
Die Landesjugendämter von LVR und LWL stehen dauerhaft und natürlich auch in der Coronakrise in engem Austausch mit den örtlichen Jugendämtern. Seit dem 15. März dürfen die Schulen und Kitas grundsätzlich nicht mehr betreten werden. Dadurch werden Kinder nun fast ausschließlich im familiären Umfeld betreut. Die Jugendämter warnen vor einer erhöhten Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche. „Gerade wenn die feste Tagesstruktur fehlt, wirtschaftliche Not herrscht oder der Wohnraum zu knapp ist, kann das zu Konflikten und häuslicher Gewalt führen“, sagt der Wuppertaler Lorenz Bahr, LVR-Jugenddezernent.
„Auch und gerade in Krisenzeiten dürfen wir den Kinderschutz nicht aus den Augen verlieren.“
(Lorenz Bahr, LVR-Jugenddezernent)
„Auch und gerade in Krisenzeiten dürfen wir den Kinderschutz nicht aus den Augen verlieren. Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung des Landes ausdrücklich. Gemeinsam mit den Jugendämtern haben wir uns deutlich für eine weitere Öffnung der Betreuung in Schule und Kita zur Sicherstellung des Kindeswohls ausgesprochen“, stellt Bahr weiter fest.
Die Kinder sollen in den bestehenden und möglichst in den von ihnen gewohnten Betreuungsgruppen oder Einzelbetreuungen aufgenommen werden. Sollte eine Kindertagesbetreuung wegen bisher fehlendem Bedarf noch keine Notbetreuung anbieten, muss sie dafür geöffnet werden. Die Jugendämter stehen hier in der Verantwortung.