Das Waldgebiet im Osterholz kann gerodet werden. Wie das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) mitteilt, wird es das Genehmigungsverfahren nicht noch einmal überprüfen. Die Beschwerde eines Anwohners gegen den Planfeststellungsbeschluss ist abgelehnt worden.
Damit ist klar, dass der Eigentümer, die Kalkwerke Oetelshofen, jetzt 1.500 Bäume fällen lassen darf, um hier eine Abraumhalde einzurichten. Das OVG hat für seine Entscheidung vor allem Formalien angeführt. So sei das Grundstück des klagenden Anwohners zwar in der Nähe des Waldes, aber nicht direkt von der Rodung betroffen. Deshalb habe er keine Klagerecht. Auch der „Klimaschutz“ reiche als Begründung nicht, weil die Bezirksregierung dargelegt habe, dass die Rodung selbst keine nennenswerten Auswirkungen auf das Klima habe.
In dem betroffenen Waldstück leben seit zweieinhalb Jahren mehrere Waldbesetzer – zum Teil in Baumhäusern. Die Initiative „Osterholz bleibt“ hält in dem Vohwinkeler Waldgebiet weiter jeden Tag eine Mahnwache ab. Sie hat erbitterten Widerstand angekündigt.