Am Beginn einer jeden Behandlung steht die Patientenaufnahme in der Praxis an. Doch wie gestaltet sich dieser Prozess und gibt es dabei rechtliche Vorgaben zu beachten? Hier finden Sie praktische Tipps für die Patientenaufnahme inklusive einer Checkliste mit allen wichtigen Bestandteilen.
Durchschnittlich 8 Minuten stehen Ärzten für das Gespräch mit ihren Patienten zur Verfügung. Aufgrund dieser Tatsache ist es für sie und Ihr Praxisteam oft eine Herausforderung, alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Behandlung zu erheben. Zudem verzögern zeitaufwendige Aufgaben wie das Scannen und Archivieren der erforderlichen Dokumente den Praxisalltag.
Was ist eine digitale Patientenaufnahme?
Nelly digitalisiert den gesamten Prozess der Patientenaufnahme in Ihrer Arztpraxis und verwaltet den damit einhergehenden Papierkram direkt online. Damit gehören gedruckte Anamnesebögen, Papierdokumentationen oder auch Unterschriften hinterherjagen der Vergangenheit an.
Bei einer digitalen Patientenaufnahme können Patienten direkt mit dem Smartphone alle wichtigen Dokumente ausfüllen und unterschreiben – und das sogar schon vor dem Praxisbesuch bequem von zuhause aus! Mit einem Klick schicken Sie Ihren Patienten ganz einfach einen Link zum digitalen Anamnesebogen. Alle erforderlichen Formulare lassen sich direkt von dem Smartphone Ihrer Patienten bequem von zuhause oder in der Arztpraxis ausfüllen. Eine anschließende DSGVO-konforme digitale Unterschrift schließt den Prozess ab.
Patienten richtig aufnehmen: Eine Checkliste
Die Patientenaufnahme ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Praxisbetriebs und viele Angaben sind sogar gesetzlich verpflichtend. Was also gehört dazu? Unsere Checkliste für die Patientenaufnahme für Ärzte verschiedener Fachgruppen verrät es Ihnen.
1. Die Anamnese
Generell sollten Sie immer die Stammdaten Ihrer Patienten erfassen. Dazu gehören heutzutage nicht nur der Name, die Anschrift und die Kontaktinformationen, sondern auch Angaben zu Medikamenten, Allergien und zur Krankengeschichte. Allgemeinmediziner können dabei die Anamnese mündlich abfragen und während der Konsultation dokumentieren. Zahnärzte hingegen sind zu einem Anamnesebogen verpflichtet.
Tipp: Die Anamnese ist zwar Pflicht für den Zahnarzt – nicht aber für Patienten. Halten Sie jedoch die Informationen für die Behandlung unerlässlich, können Sie diese verweigern.
Für alle medizinisch relevanten Informationen lohnt es sich, die Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen oder Kammern der jeweiligen Berufsgruppen zu besuchen. Hier werden meist kostenlose Vorlagen für Anamnesebögen zur Verfügung gestellt.
Im besten Fall führen Ihre Patienten auch einen Medikamentenplan sowie einen Allergiepass mit sich. Allergologen, Allgemeinmediziner und Gynäkologen sollten ihre Patienten vor dem Praxisbesuch zudem an den Impfpass erinnern. Führen Sie eine Zahnarztpraxis, können Sie zudem an das Bonusheft erinnern.
Tipp: Laut dem Patientenrechtegesetz sollten Sie die Anamnesedaten regelmäßig abfragen und immer auf dem aktuellsten Stand halten. Denn bisherige Angaben können veraltet sein und neue, wichtige Informationen leicht übersehen werden.
2. Datenschutzerklärung
Medizinische Daten zu verwalten und zu nutzen ist in Deutschland sehr genau geregelt. Einen guten Überblick über die Themen „Erhebung personenbezogener Daten”, „Datenschutz für die Praxis” und „Zusammenarbeit mit Dienstleistern” bietet die KBV auf ihrer Website. Hier wird nicht nur genau erklärt, worauf zu achten ist, sondern sie stellt auch Musterexemplare bereit, die fachbereichsübergreifend funktionieren.
3. Versichertenstatus
Die Abfrage des Versichertenstatus gehört zum Standard beim Prozess der Patientenaufnahme. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ärzte nach der Regelung des § 294 SGB V sogar verpflichtet, die Krankenkassenkarte einzulesen.
4. Rechnungsabtretung
Wenn auch Ihre Praxis Rechnungen fakturiert oder zur Überprüfung an einen Abrechnungsservice weiterleitet, kennen Sie wahrscheinlich diese Zettel. In jedem Fall bekommen Sie diese von Ihrem Fakturierer und Ihrer Abrechnungsstelle. Nelly bietet Ihnen eine digitale Alternative zum Fakturieren an, die jeder Praxis nicht nur Zeit, sondern auch Geld spart und dabei noch das Erlebnis des Praxisbesuches für Ihre Patienten verbessert.
5. Drittanbieter
Sollten Sie mit Unternehmen wie z.B. Terminbuchungssoftware zusammenarbeiten, verlangen diese teilweise eine Einwilligung der Patienten zur Kontaktaufnahme oder Nutzung gewisser Daten. Im Zweifel lohnt es sich, beim jeweiligen Unternehmen direkt nachzufragen.
6. Dokumentationspflicht
Laut § 630 f BGB des Patientenrechtsgesetzes müssen Ärzte die Patientenakte und alle in diesem Zusammenhang erhobenen Dokumente mindestens zehn Jahre aufbewahren. Mit Nelly kommen Sie dieser Pflicht ganz einfach nach, da alle Dokumente übersichtlich digital gespeichert werden.
Zeitersparnis, weniger Papierkosten und weniger Portogebühren mit Nelly
Die Vorteile einer digitalen Anamnese liegen also auf der Hand: Sie als Arzt erhalten schon vor dem Patientengespräch eine ausführliche Vorab-Anamnese mit allen notwendigen Details zu Ihren Patienten. Das spart Ihnen und Ihrem Personal nicht nur Zeit, Ressourcen und Kosten, sondern schont auch die Umwelt: Mit Nelly verbrauchen Sie 80 Prozent weniger Papier, sparen bis zu 90 Minuten Zeit am Tag und senken Ihre Zahlungsgebühren um bis zu 30 Prozent. Klingt gut? Dann digitalisieren Sie jetzt Ihre Arztpraxis mit Nelly! Jetzt mehr Infos anfordern oder per Telefon herausfinden, ob Nelly auch zu Ihrer Praxis passt!
Autorin:
Maria Brütting
Quellen:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//%5B@attr_id=%27bgbl113s0277.pdf%27%5D#bgbl%2F%2F%5B%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27%5D__1695630309757
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__294.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html