Polizeistaat 2.0: Das neue Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen wird auch von Juristen scharf kritisiert. Es kommt von der CDU Landesregierung, die eventuell den neuen Bundeskanzler stellt. »Wir regieren NRW so, wie ich es mir auch im Bund vorstellen würde«, erklärte Armin Laschet, amtierender Ministerpräsident, diese Ansage kann durchaus als Drohung hinsichtlich rechtsstaatlicher Prinzipien interpretiert werden.
Mit den Stimmen von CDU und FDP soll das Gesetz voraussichtlich Ende des Jahres vom Landtag verabschiedet werden.
Bis zu zwei Jahre Knast bei einem spontanen Gewerkschaftsstreik, beim Mitlaufen im Fanmarsch, bei der Demo gegen Nazis oder Braunkohleabbau? Soll das die neue Realität in Nordrhein-Westfalen sein? Erheblich strenger sogar als das bayerische Versammlungsgesetz, enthält das NRW Gesetz deutliche Einschränkungen des demokratischen Grundrechts.
Bei einer Demonstrationen gegen das Versammlungsgesetz in Düsseldorf ging die Polizei rigoros vor, einige der Protestierenden wurden stundenlang eingekesselt.
Zukünftig sollen Demonstrationen von der polizeilichen Einsatzleitung untersagt werden können, wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer beispielsweise „einheitlich gekleidet“ sind und „einschüchternd“ wirken. Bis zu zwei Jahre Gefängnis drohen für die Teilnahme an einer solchen Versammlung.
Auch wenn die Politik gerne rechtsextreme Aufmärsche exemplarisch benennt, macht jedoch die Begründung des Gesetzestextes klar, dass das neue Versammlungsgesetz sich eher auf Proteste gegen die Energie- und Klimapolitik der Landesregierung kapriziert.
Der Republikanische Anwaltsverein (RAV), die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisierten in einer gemeinsamen Stellungnahme: Die Begründung gehe „geradezu obsessiv auf Demonstrationen in Garzweiler ein, um bestimmte Regelungen zu rechtfertigen“.
Kritik an der Vorlage hagelte es zudem aus Richtung der Klimabewegung und der Gewerkschaften, von „Parents for Future“, Fußballfans sowie von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) – letztere sieht gar den „Weg in den Polizeistaat“ geebnet, da jedwede Versammlung dann vom Gutdünken der polizeilichen Einsatzleitung abhinge, die Neue Richtervereinigung nannte die Vorlage ein „Versammlungsgesetz ohne Versammlungsrecht“.
Der DGB in Nordrhein-Westfalen forderte eine Überarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfs, bereits im August beteiligte sich Ver.di – die den Entwurf kategorisch ablehnt – an einer Demo in Düsseldorf, und auch immer mehr Gewerkschafter schließen sich den Forderungen an.
„Polizeistaat NRW“: Scharfe Kritik an neuem Versammlungsgesetz
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