Vor dem Wuppertaler Landgericht wird derzeit ein Fall von schwerem Raub und Körperverletzung verhandelt. Im Mittelpunkt steht ein 26-jähriger Angeklagter, der mit drei Komplizen im Oktober 2023 eine Autovermietung überfallen haben soll. Am zweiten Verhandlungstag äußerte sich der Inhaber des betroffenen Unternehmens und schilderte, wie es seiner Ansicht nach zur Eskalation kommen konnte.
Luxuswagen-Miete endet im Konflikt
Die Vorgeschichte der Tat reicht zurück zu einer Mietwagenbuchung für die Hochzeit des Bruders des Angeklagten. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs stellte der Inhaber der Autovermietung einen Schaden an der Leder-Rückbank fest und behielt daraufhin die Mietkaution in Höhe von 3.000 Euro ein. Der Angeklagte, der die Forderung für ungerechtfertigt hielt, vermutete eine Betrugsmasche. Wenige Tage später kehrte er mit mehreren Begleitern zur Autovermietung zurück.
Laut Anklage bedrohte der 26-Jährige einen Mitarbeiter, fesselte ihn und entwendete mehrere Gegenstände aus den Geschäftsräumen, darunter zwei Handys, Dokumente und Autoschlüssel. Vor Gericht gab der Angeklagte zu, Teile der Einrichtung beschädigt und einige Gegenstände mitgenommen zu haben. Sein Ziel sei es gewesen, die Herausgabe seiner Kaution zu erzwingen. Er erklärte, die Tat zu bedauern.
Inhaber sieht Mitverantwortung beim Ex-Mitarbeiter
Der Inhaber der Autovermietung, ein 37-jähriger Unternehmer, sagte vor Gericht aus, dass das Verhalten seines damaligen Mitarbeiters erheblich zur Eskalation beigetragen habe. Dieser habe sich wiederholt unprofessionell verhalten und sei bereits zuvor durch Kundenbeschwerden aufgefallen.
Der damaliger Mitarbeiter soll den Konflikt durch sein ungeschicktes Verhalten unnötig verschärft haben, hieß es. So habe der Mitarbeiter bei der Fahrzeugrückgabe zunächst bestätigt, dass alles in Ordnung sei, dies jedoch später widerrufen, nachdem der Inhaber selbst einen Schaden festgestellt hatte. Zu einem weiteren Missverständnis sei es gekommen, als der Mitarbeiter dem Angeklagten eine überhöhte Schadenssumme von 7.000 Euro nannte – eine Schätzung, die der Inhaber für überzogen hielt und durch ein zweites Gutachten überprüfen wollte. Über diese geplante Überprüfung sei der Kunde jedoch nicht informiert worden.
Zusätzlich habe der Mitarbeiter den Kunden im Verlauf der Auseinandersetzung telefonisch blockiert, was den Eindruck von Willkür und Intransparenz verstärkt habe.
Begegnung mit dem Angeklagten
Nach dem Überfall suchte der Inhaber den Angeklagten an dessen Wohnadresse auf. Vor Gericht schilderte er seine Eindrücke von dieser Begegnung. Der Inhaber äußerte die Einschätzung, dass die Verantwortung für den Vorfall nicht allein beim Angeklagten liege.
Ungeklärter Verbleib eines Diensthandys
Ein Streitpunkt des Verfahrens bleibt der Verbleib eines Diensthandys, das laut Anklage ebenfalls entwendet wurde. Während der Angeklagte bestreitet, dieses Gerät mitgenommen zu haben, ist dessen Aufenthaltsort weiterhin ungeklärt. Die Autovermietung hat bislang keine IMEI-Nummer des Handys vorgelegt, die eine Nachverfolgung ermöglichen könnte. Das private Handy des Mitarbeiters wurde später an einer Autobahn gefunden.
Der Prozess wird in den kommenden Tagen fortgesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch, 22. Januar, verkündet.