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Mitte April 2018 wartet ein 5-jährige Junge mit seinen zwei Geschwistern sowie seinen beiden Eltern an einem Bahnsteig des Wuppertaler Hauptbahnhofs. Plötzlich greift ein junger Mann nach dem Kind und springt mit diesem im Arm vor einen heranrauschenden Zug auf die Gleise. Der Zug führt eine Notbremse durch und überfährt die beiden.
Unfassbar – das Kind erleidet nur leichte Schürfwunden, der Mann bleibt unversehrt.
„Es ist alleine glücklichen Umständen zu verdanken, dass der Junge nur leichte Schürfwunden erlitten hat“, bestätigt das Wuppertaler Landgericht. Sowohl Familie als auch Lokführer mussten nach dem Geschehen von Seelsorgern betreut werden.
Schuldunfähigkeit wegen psychischer Krankheit?
Der aus Gelsenkirchen stammende Mann dürfte zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein – dies bestätigt ihm zumindest sein Psychiater, der eine schwere psychische Krankheit bescheinigt. Daher werde vom Wuppertaler Landgericht in einem sogenannten Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des mutmaßlichen Täters geprüft.
Der Prozess began Dienstag um 09:15 Uhr.