Angriff mit Samuraischwert vor dem Landgericht

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Am morgigen Montag, dem 13. März, beginnt um 9 Uhr am Landgericht Wuppertal der Prozess gegen einen 40 Jahre alten Mann aus Velbert. Der Tatvorwurf: Schwere Körperverletzung, unter anderem mit einem Samuraischwert.
Der Beschuldigte soll laut Anklageschrift am 15. August des vergangenen Jahres abends mit einem 31-jährigen Mann in seiner Wohnung in Velbert zunächst hochprozentigen Alkohol konsumiert haben. In der Folge soll der 40-Jährige seinem Besucher eröffnet haben, dass er ihn umbringen und dessen Blut trinken wolle.

Als dieser daraufhin die Wohnung des Beschuldigten habe verlassen wollen, soll der 40-jährige Mann ein Samuraischwert geholt, den anderen mit einer Hand gewürgt und mit der anderen Hand das Schwert an den Hals des Mannes geführt haben. Hierdurch soll es zu einer sechs Zentimeter langen oberflächlichen Schnittverletzung gekommen sein.
Das Opfer soll sich bei der Abwehr des Schwertes das linke Handgelenk gebrochen haben. Anschließend soll der mutmaßliche Täter dem anderen Mann das Schwert in das Knie gestoßen haben, wodurch es ebenfalls zu einer oberflächlichen Schnittverletzung gekommen sein soll.

Damit nicht genug, soll der Beschuldigte dem 31-Jährigen in das linke Ohr gebissen und es bis zur Ohrmuschel fast vollständig durchtrennt haben, um dieses zu verzehren. Weiter soll das Opfer eine Schnittverletzung an der Stirn und an der linken Hand erlitten haben.
Das fast vollständig durchtrennte Ohr konnte zwar chirurgisch wieder angenäht, die Ohrmuschel jedoch nicht vollständig wiederhergestellt werden. Infolge der Verletzung seiner linken Hand soll der Mann zudem nicht mehr richtig greifen können.

Die Staatsanwaltschaft hält den Beschuldigten für schuldunfähig und hat die Durchführung eines Sicherungsverfahrens sowie die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der 40-Jährige als unschuldig.
In der Sache wurden fünf weitere Fortsetzungstermine bis zum 3. Mai angesetzt

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