Bislang herrschte die Meinung vor, nicht nur zum Essen oder Trinken, sondern auch zum Rauchen dürfe man die Mund-Nasen-Schutzmaske in den Fußgängerzonen und am Wall absetzen. Durch einen Anpassung der NRW-weit geltenden Corona-Schutzverordnung ist dies jetzt neu geregelt worden. Die Folge: Rauchen ist überall, wo die Maskenpflicht gilt nicht erlaubt.
Wer unbedingt rauchen möchte, muss deshalb die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, verlassen und auf Nebenstraßen den Rauch seines Nikotinstäbchens inhalieren. Essen und Trinken allerdings ist auch weiterhin ohne Maske zulässig.
Wer sich nicht an die Regelung hält, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Zunächst will es die Stadt aber bei Ermahnungen belassen.