Im Zusammenhang mit dem tödlichen Messerangriff in einem Hinterhof an der Gruitener Straße im Wuppertaler Stadtteil Vohwinkel bleibt der Fall weiterhin Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung. Gegen das jüngste Urteil des Landgerichts haben sowohl die beiden verurteilten Angeklagten als auch die Nebenklage Revision eingelegt.
Das Gericht hatte in der vergangenen Woche zwei junge Männer wegen ihrer Beteiligung an der Tat verurteilt. Der Hauptangeklagte aus Herne wurde wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als neun Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen der Kammer hatte er das 24-jährige Opfer aus Rache für eine frühere Auseinandersetzung gezielt aufgesucht und mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt. Die Tat wies laut Gericht Merkmale einer Hinrichtung auf.
Ein mitangeklagter Wuppertaler, der das Opfer gemeinsam mit dem Haupttäter aufgesucht hatte, erhielt eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren. Ihm konnte keine Kenntnis von der geplanten Tötung nachgewiesen werden, jedoch wurde er wegen Beihilfe belangt.
Mit der Revision wird das Urteil nun durch den Bundesgerichtshof auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Bis zur Entscheidung bleibt das Urteil nicht rechtskräftig.
Revision im Wuppertaler Hinterhof-Mordverfahren eingereicht
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