Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal (AWG) hat Konsequenzen aus den Korruptionsvorwürfen gegen einzelne Mitarbeiter an den Recyclinghöfen gezogen. Einzelne von ihnen sollen gegen Bestechungsgeld das Abladen von Müll auch über die haushaltsüblichen Mengen hinaus erlaubt haben (wuppertal-total.de berichtete).
Quittung mit Fahrzeug-Kennzeichen
Künftig wird jeder, der auf dem Recyclinghof etwas abgegeben hat, eine Quittung erhalten – auch dann, wenn die Abgabe kostenfrei entgegengenommen worden ist. Außerdem wird auf der Quittung das Kfz.-Kennzeichen notiert. Auf Anfrage von wuppertal-total.de sagte AWG-Pressesprecher Andreas Spiegelhauer, dass bei Anlieferung zu Fuß oder mit dem (Lasten-)Fahrrad – was beides eine Ausnahme ist – auf der Quittung lediglich „Fußgänger“ oder „Fahrrad“ notiert wird – nicht etwa die Ausweisdaten.
Geänderte Zufahrtsregelungen
Weiter soll durch geänderte Zufahrtsregelungen ein unkontrolliertes Befahren des Geländes und unbeaufsichtigtes Abladen (oder verbotenes Aufladen) von Material unmöglich gemacht werden. Für das Personal wird ein rollierendes Schichtsystem eingeführt, durch das die Mitarbeiter an mehreren Standorten eingesetzt werden. Ab sofort gilt für alle Recyclinghöfe der AWG, dass die Mitarbeiter kein Trinkgeld oder andere Zuwendungen annehmen dürfen.
AWG wartet strafrechtliche Ermittlungen ab
Zunächst zieht die AWG keine personellen Konsequenzen und wartet das Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ab. Erst danach soll über arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen entschieden werden.