Am heutigen Dienstag (24. November) finden im gesamten NRW-Nahverkehr – natürlich auch in Wuppertal – erneut verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht statt. Die Aktion wird zum zweiten Mal in diesem Jahr schwerpunktmäßig an Bahnhöfen und in Zügen durchgeführt. Wird ein Verstoß während der Fahrt festgestellt, muss die betreffende Person am nächsten Halt den Zug verlassen und wird dort von der Bundespolizei zur Aufnahme der Personalien in Empfang genommen. Jeder, der an Bahnhöfen und in Zügen keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, muss ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.
Die Maskenpflicht im NRW-Nahverkehr gilt bereits beim Betreten von Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen sowie in allen Bussen und Bahnen. Wer ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, muss auch ohne vorherige Ermahnung das Bußgeld bezahlen. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, müssen auf Verlangen ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
„Maske tragen im ÖPNV schützt uns selbst und alle anderen.“
(NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst)
Die Maskenpflicht soll alle Fahrgäste in Bus und Bahn schützen. Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Bus und Bahn sind auch in Corona-Zeiten eine sichere und saubere Sache, wenn sich alle an die Regeln halten. Maske tragen im ÖPNV schützt uns selbst und alle anderen.“
Bei der gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, Deutscher Bahn und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden die Schwerpunktkontrollen in den Zügen auf ausgewählten Strecken und in mehreren Bahnhöfen Nordrhein-Westfalens statt.
- Bei der ersten Aktion am 24. August wurden im Rahmen einer solchen landesweiten Prüfung 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt.