Schon seit Ende Juni sind die dringend Mord-Tatverdächtigen im Fall der Eheleute Springmann in Untersuchungshaft. Der Antrag des Anwalts des Springmann-Enkels und eines 44-järhigen Freundes auf Freilassung aus der U-Haft wurde abgelehnt. Nach viereinhalb Monaten gerät die Staatsanwaltschaft jetzt unter Druck, das Verfahren zu eröffnen. Schließlich begrenzt das Gesetz die U-Haft-Dauer auf maximal sechs Monate.
Nur, wenn sie durch die besondere Schwierigkeit oder den besonderen Umfang der Ermittlungen oder einen anderen wichtigen Grund gerechtfertigt wird, darf die Halbjahresfrist überschritten werden. Aber die Staatsanwaltschaft sagt, die Ermittlungen seien sehr weit fortgeschritten und würden den dringenden Tatverdacht stützen. So sieht sie eine große Wahrscheinlichkeit, eine Anklage gegen beide Verdächtigen zu erheben. Abschließend, so die Staatsanwaltschaft weiter, könne man dies aber erst nach Abschluss der Ermittlungen sagen.