Stadt ist weiter auf Schöffen-Suche

Ein Schöffengericht ist in der Regel mit zwei Schöffen und einem Berufsrichter besetzt (Foto: NRW-Justiz)

Es haben sich schon viele Menschen gemeldet, aber noch fehlen weitere ehrenamtliche Schöffen. Bis zum 15. Mai 2023 können sich Interessenten für das Schöffenamt noch melden.

Die Stadt sucht Freiwillige, die ab dem 1. Januar 2024 für fünf Jahre ehrenamtlich beim Amts- oder Landgericht Wuppertal als Schöffe oder Schöffin in Straf- oder Jugendgerichtsverfahren mitarbeiten wollen. Der Grund: Die Amtszeit der jetzigen Schöffen geht zu Ende.

490 Schöffen und 250 Jugendschöffen notwendig

Um genügend Kandidaten zu finden, ist die Stadt auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen: Insgesamt 490 Schöffinnen und Schöffen sowie rund 250 Jugendschöffen und Jugendschöffinnen sind für die kommende Wahlperiode ab 2024 notwendig. Mindestens doppelt so viele Namen muss die Vorschlagsliste enthalten.

Die Schöffen erwarten Einblicke hinter die Kulissen der Gerichte – aber auch viel Verantwortung und Zeitaufwand. Sie müssen keine juristische Vorbildung haben, sondern sollen ihren Sachverstand und ihre Lebenstüchtigkeit mit ins Gericht bringen. Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein – zum Beispiel durch die Erziehung eigener Kinder, durch die Arbeit mit Jugendlichen oder durch eine Tätigkeit als Ausbilder.

Mindestens 25 – höchstens 69 Jahre alt

Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt – wobei die Betonung des „ehrenamtlichen” auch bedeutet, dass es für das Schöffen-Amt keine Bezahlung gibt, sondern einen Ersatz für Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand.

Voraussetzung für alle, die sich vorstellen können, dieses Ehrenamt zu übernehmen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, älter als 25 und jünger als 70 Jahre sein.

Infos bei der Stadt

Die Stadtverwaltung bittet alle, die mehr über die Tätigkeit der Schöffen wissen wollen oder sich gleich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben möchten, sich an die Wahlbehörde zu wenden, die das Ganze koordiniert: Sie ist unter Tel.: 0202-5637770 oder unter der Mailadresse schoeffen@stadt.wuppertal.de zu erreichen.

Interessenten für das Ehrenamt eines Jugendschöffen können sich unmittelbar mit dem Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt, Carina Brenig, Telefon 0202-5632541 oder unter der Mailadresse jugendschoeffen@stadt.wuppertal.de in Verbindung setzen.

  • Weitere Informationen sowie Anmeldeformulare sind unter diesem Link zu finden. 

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