Die Stadt Wuppertal sucht Freiwillige, die ab dem 1. Januar 2019 für fünf Jahre ehrenamtlich beim Amts- oder Landgericht Wuppertal als Schöffe oder Schöffin in Straf- oder Jugendgerichtsverfahren mitarbeiten wollen. Grund: Die Amtszeit der jetzigen Schöffen läuft zum Jahresende 2018 aus. Bis zum 15. Juni 2018 können sich Interessenten melden. Das Bewerbungsformular findet ihr hier.
Um genügend Kandidaten zu finden, ist die Stadt auf die Mithilfe der Bürger angewiesen: Insgesamt 425 Schöffen und 218 Jugendschöffen sowie deren Stellvertreter sind für die kommende Wahlperiode ab 2019 notwendig. Aber: Die Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Namen enthalten.
Juristische Vorbildung nicht erforderlich
Die angehenden Schöffen erhalten Einblicke hinter die Kulissen der Gerichte, sie müssen aber auch viel Verantwortung übernehmen und Zeit mitbringen. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, vielmehr wird erwartet, dass sie Sachverstand und Lebenstüchtigkeit in die Juristerei einbringen. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, wie etwa durch die Erziehung eigener Kinder/Pflegekinder, die Arbeit mit Jugendlichen oder eine Tätigkeit als Ausbilder.
Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen sind bei diesem Ehrenamt wichtig. Eine Bezahlung gibt es nicht, aber einen Ersatz für Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand. Die Schöffen müssen deutsche Staatsangehörige und zwischen 25 und 70 Jahre alt sein.