Was bedeutet die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen genau? Müssen auch Zoo, Stadtbibliotheken und Musikschulen schließen? Darf ich auf städtischen Sportanlagen Individualsport betreiben und beispielsweise auf der Laufbahn joggen? Fragen wie diese kann die Stadt (noch) nicht beantworten. Dazu muss die Verordnung vorliegen. Wann das der Fall sein wird, ist ungewiss. Es kann durchaus bis zum Wochenende dauern.
Das liegt daran, dass die beim Corona-Gipfel in Berlin mit Kanzlerin Angela Merkel und den Länder-Chefs vereinbarten Eckpunkte zum Teil widersprüchlich sind. Erst die noch nicht vorliegende neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor, der die neuen Regeln zur Kontaktbeschränkung in Nordrhein-Westfalen in geltendes Recht umwandelt.
Sobald die neue Verordnung vorliegt, wird der Wuppertaler Krisenstab zusammentreten und sie auf der Homepage der Stadt verlinken. Erst dann können auch Fragen aus der Bevölkerung beantwortet werden.