Eine weitere Niederlage – es ist mittlerweile die dritte – hat das Tanztheater Wuppertal Pina Bausch – und damit die Wuppertaler Verwaltungsspitze – erlitten. Die Stadt war gegen das erstinstanzliche Urteil, das die fristlose Kündigung von Intendantin Adolphe Binder als nicht rechtmäßig eingestuft hatte, vor das Bundesarbeitsgericht gezogen. Das verwarf am Dienstag (21. Januar) die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung einer Revision.
De facto wurde damit die Auffassung des Wuppertaler Arbeitsgerichts vom Dezember 2018 und des zweitinstanzlichen Landesarbeitsgerichts vom August 2019 bestätigt. Die hatten die fristlose Kündigung, die Binder im Juli 2018 erhalten hatte, für unwirksam erklärt. Mit der Abweisung der Beschwere ändert sich also am Status quo nichts: Adolphe Binder ist formell weiterhin als Intendantin beim Tanztheater Wuppertal angestellt.
In einem weiteren Verfahren verhandelt das Landesarbeitsgericht am 31. Januar über die noch ausstehenden Gehaltszahlungen an die Intendantin.