Studierende können seit 15. März einmalige Energiepreispauschale beantragen

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Viele Studierende kennen es: Trotz Bafög und Nebenjob ist die Kohle knapp und alle, die keine zusätzliche finanzielle Unterstützung von den Eltern oder Großeltern erhalten, hat die Explosion der Energiekosten im wahrsten Sinnen des Wortes kalt erwischt.
Bereits im September war das Geld erstmals durch die Regierung der Ampelkoalition angekündigt worden, nun ist es endlich soweit – auch die Wuppertaler Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und -schüler können jetzt seit dem vergangenen Mittwoch, den 15. März, die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200,- Euro beantragen.
Der bürokratische Aufwand für die Energiepreispauschale ist zwar hoch, aber für Studierende durchaus zu bewältigen.

Was wird alles für den Antrag benötigt?

Zum einen ein Zugangscode von der Ausbildungsstätte, zum anderen ein BundID-Konto
für die Anmeldung. Um mit dem BundID-Konto die eigene Identität nachzuweisen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • den Online-Ausweis
  • den Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel, die EU-Identität oder Unionsbürgerkarte,
  • oder das persönliche ELSTER-Zertifikat

Zum Online-Ausweisen braucht man

  • ein aktuelles Smartphone und
  • eine Identifizierungs-App, zum Beispiel die AusweisApp2.

Wenn weder der Online-Ausweis noch ELSTER genutzt werden kann, gibt es von der jeweiligen Ausbildungsstätte eine PIN zum Zugangscode, die im Antrag eingegeben werden muss.
Für die Variante mit PIN wird ebenfalls ein BundID-Konto benötigt, dabei genügt die sogenannte Basisregistrierung für das BundID-Konto mit Benutzername und Passwort

Im Antrag muss natürlich unbedingt eine Kontoverbindung angegeben werden!

Möglich ist die Beantragung auf der Website: www.einmalzahlung200.de

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