Ein elfjähriger Junge, der seine Mitschülerinnen und Mitschüler wiederholt beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen hatte, ist einem Urteil zufolge zu Recht von einer Realschule in Wuppertal verwiesen worden.
Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Düsseldorf laut einer Pressemitteilung am letzten Mittwoch. Die Richter wiesen damit den Eilantrag der Eltern des Schülers ab, die sich gegen die Entlassung gewehrt hatten. Zur Begründung hatte das Gericht angegeben, der Verweis sei deshalb gerechtfertigt, um weitere Gefährdungen der Mitschüler auszuschließen.
Die Schulleitung der Wuppertaler Realschule hatte den Elfjährigen „mit sofortiger Wirkung“ der Schule verwiesen, nachdem dieser sich wiederholt Regeln widersetzt sowie Mitschüler angegriffen und beleidigt hatte. Die Verstöße waren laut Gericht „in zahlreichen Fällen und in sehr kurzer Abfolge“ geschehen.
Unter anderem habe der Elfjährige Mitschüler mit Schlägen in den Bauch verletzt, mit einer Wasserflasche schlug er dem Gericht zufolge Mitschülerinnen auf Kopf und Beine. Einen weiteren Mitschüler bedrohte er sogar mit dem Tod, eine andere Mitschülerin beleidigte er sexuell.
Der Schüler sei bereits in der Vergangenheit mit unzähligen Regelverstößen aufgefallen, hieß es weiter, sämtliche frühere Maßnahmen seitens der Schule waren erfolglos geblieben. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes kann nun Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
Schulverweis für Elfjährigen nach Tritten, Schlägen und Beleidigungen
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