Trotz Verbot muss Stadt auch im März noch Bäume fällen

Weil Gefahr droht, gibt es eine Ausnahme: Im Auftrag der Stadt werden noch bis voraussichtlich Ende März Baumfällungen ausgeführt. Eigentlich besteht in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ein Verbot, Bäume und Gehölze zu fällen und zu beschneiden, geregelt ist diese Bestimmung im Bundesnaturschutzgesetz. Dann dürfen Büsche, Hecken und Bäume zum Schutz brütender Vögel nicht mehr beschnitten werden.
Dass die Stadt jetzt eine Ausnahme macht, hat jedoch einen guten Grund, denn die betroffenen Bäume gefährden die Verkehrssicherheit und damit natürlich auch Menschen. Deshalb hat die Naturschutzbehörde ausnahmsweise die Arbeiten genehmigt – in begründeten Einzelfällen kann auch während der Sperrfrist das Roden und Abschneiden erlaubt werden.

Eigentlich sollten die Arbeiten bereits abgeschlossen sein, aber weil es so viele abgestorbene und gefährdete wie gefährdende Bäume gibt, konnten nicht alle Arbeiten rechtzeitig erledigt werden.
Betroffen sind hier vor allem die Kleingartenanlagen Dahls Hain, Westen und Land in Sonne sowie die Grünanlagen Nützenberg, Nordpark, Gelber Sprung und Stahlsberg sowie Grünflächen in Beyenburg.
Notwendig sind außerdem Arbeiten an Waldrändern im Bereich von Bebauung und Straßen: So zum Beispiel am Schwarzen Weg, an der Beyenburger Straße, am Lüntenbecker Weg oder auch an der Nordbahn- und der Sambatrasse.

Die Arbeiten sollen bis Ende März erledigt sein.

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