Bundestagswahlen müssen „allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim“ stattfinden. Ob Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet das nicht wusste? Der NRW Ministerpräsident warf jedenfalls am heutigen Vormittag in Aachen seinen Stimmzettel nicht korrekt gefaltet in die Wahlurne, so dass – auch für die anwesenden Fotografen – gut sichtbar war, was er gewählt hat.
Auf der Webseite des Bundeswahlleiters ist zu lesen: „Bei der Urnenwahl muss der Wähler um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.“
Sowie: „Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.“
Der Stimmzettel des Unions-Kanzlerkandidaten verliert jedoch nicht seine Gültigkeit: Wenn der Wahlleiter Laschets „Fauxpas“ bemerkt hätte, wäre der 60-Jährige aufgefordert worden, einen neuen Zettel auszufüllen.
Stimmzettel gelten lals ungültig, wenn beispielsweise der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist oder der Zettel durchgerissen ist.
Der Bundeswahlleiter hat mittlerweile klargestellt, dass keine Wählerbeeinflussung stattgefunden hat, da Armin Laschet als CDU-Politiker, ganz wie es zu erwarten war, seine eigene Partei gewählt hat.
Überraschung: Armin Laschet wählt CDU…
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