Die Bergische Universität Wuppertal hat die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2020/21 bis 31. August 2020 verlängert. Darüber hinaus gilt, dass alle Studierenden, die erst nach dieser Frist, aber bis zum 1. November 2020 den Semesterbeitrag bezahlen, ebenfalls zurückgemeldet sein werden.
Studierende, die den Semesterbeitrag bis zum 31. August nicht überwiesen haben, erhalten in zwei Schritten Erinnerungsschreiben mit entsprechenden Fristsetzungen. Alle Studierenden, die bis zum 1. November überweisen, bleiben ohne Unterbrechungen immatrikuliert.
Um Komplikationen im Studienverlauf zu vermeiden, beispielsweise bei der Ausstellung von Semestertickets, werden Studierende, denen es möglich ist, gebeten, die Rückmeldung durch Überweisung des Semesterbeitrags bis zum 31. August vorzunehmen.