Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Soforthilfe für Privatpersonen und Kleinunternehmer beschlossen, die durch das Unwetter am 29. Mai Schäden an Hausrat oder Gebäuden erlitten haben. In den Genuss der Hilfe kommen allerdings nur diejenigen, die nicht in der Lage waren, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Entweder, weil sie ihnen von der Versicherungswirtschaft nicht angeboten wurde, oder weil sie sie nicht bezahlen konnten.
Nachweis über Unmöglichkeit der Versicherung
Das muss belegt werden. Entweder durch eine entsprechende Erklärung der Versicherung oder einen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (ALG II, Hartz IV, Grundsicherung und vergleichbare Leistungen) oder Belege über ein entsprechend niedriges Haushaltseinkommen unterhalb des Steuerfreibetrages.
Antragstellung bis 13. Juli
Die Stadt Wuppertal nimmt ab sofort bis zum 13. Juli entsprechende Anträge entgegen. Die sind im Rathaus in Barmen (Johannes-Rau-Platz) in Raum A-140 und A-141 zu bekommen. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Kleingewerbetreibende und land- oder forstwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern .
Private Haushalte können Anträge stellen, wenn sie einen Gesamtschaden an ihrem Hausrat von mindestens 5.000 Euro erlitten haben. Die Soforthilfe beträgt 500 Euro pro Person, mindestens aber 1.000 und höchstens 2.500 Euro je Haushalt. Für Schäden an Wohngebäuden oder Räumen gilt eine Mindestschadenhöhe von 10.000 Euro und eine Soforthilfe von maximal 5.000 Euro. Dies gilt jedoch ausschließlich für eigengenutzte Gebäude. Kleingewerbetreibende und Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten, die einen Schaden von mindestens 10.000 Euro erlitten haben, können ebenfalls eine Soforthilfe von maximal 5.000 Euro erhalten.
- Die Richtlinie für die Vergabe der Soforthilfe findet ihr hier. Die Stadt beantwortet Fragen dazu telefonisch unter (0202) 5634646 und 5639008 sowie per Mail an [email protected] .