Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Berliner Senat verpflichtet ist, eine Liste mit den 20 häufigsten Vornamen deutscher Tatverdächtiger im Bereich der Messerkriminalität an die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zu übermitteln. Zuvor hatte der Senat dies mit Verweis auf ein mögliches Risiko sozialer Stigmatisierung abgelehnt.
Das Gericht stellte klar, dass die bloße Nennung von Vornamen kein relevantes Risiko für die Identifizierbarkeit einzelner Personen darstelle. Die Zurückhaltung dieser Information sei daher nicht gerechtfertigt. Das Urteil verpflichtet den Senat zur Herausgabe der Daten – dennoch verzögert sich deren Veröffentlichung bislang.
Der Fall sorgt auch außerhalb Berlins für Diskussionen über den Umgang mit sicherheitsrelevanten Informationen. In Städten wie Wuppertal, die ebenfalls mit Fällen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum konfrontiert sind, wird verstärkt über die Frage diskutiert, inwieweit Bürger ein Recht auf vollständige Information haben. Dabei stehen datenschutzrechtliche Bedenken der Forderung nach Transparenz und Aufklärung gegenüber.
Das Urteil könnte bundesweit Signalwirkung entfalten – insbesondere in Hinblick auf den politischen Umgang mit Kriminalitätsstatistiken und die Frage, wie weit staatliche Stellen bei der Zurückhaltung von Informationen gehen dürfen.
Urteil zur Namensnennung von Tatverdächtigen sorgt für Diskussionen – auch in Wuppertal
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