Im Prozess um die Solinger Kindermorde am Wuppertaler Landgericht hat der von den Verteidigern bestellte psychiatrische Gutachter am gestrigen Montag der Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Sie leide an einer krankhaften seelischen Störung und sei am Tattag zudem völlig überlastet gewesen, erklärte Psychiater Thomas Schwarz, er ließ aber offen, um welche Störung es sich handelt. Schwarz hatte die wegen fünffachen Mordes an ihren Kindern Melina (1), Leonie (2), Sophie (3), Timo (6) und Luca (8) angeklagte Frau in der Haft begutachtet.
Laut Aussage des Psychiater sei die Angeklagte konsequent bei ihrer Darstellung vom fremden Mann als Täter geblieben und nach der Tat nicht in Depressionen verfallen – wie es bei einer Kindesmörderin zu erwarten gewesen wäre. Einen Racheakt der Angeklagten am getrennt lebenden Ehemann schloss der Sachverständige jedoch nicht aus, das sogenannte „Medea-Syndrom“ bezeichnet Fälle, in welchen Eltern ihre Kinder töten, um damit den Partner zu treffen. Untypisch dafür sei allerdings der Suizidversuch.
Die Verteidiger vermuten dagegen, dass die Angeklagte von ihrem Vater als Kind sexuell missbraucht worden sein könnte. Dies könnte wiederum eine psychische Störung bei ihr verursacht haben und die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft bewahren.
Die beiden vom Gericht bestellten Gutachter hatten die Verteidiger der angeklagten Mutter als befangen abgelehnt. Die Gutachter hatten die 28-jährige in ihren vorläufigen Bewertungen als voll schuldfähig eingestuft.
Die Leichen der fünf Kinder waren am 3. September des vergangenen Jahres in der Wohnung der Familie in Solingen entdeckt worden, die Mutter hatte sich im Düsseldorfer Hauptbahnhof vor einen Zug geworfen, überlebte aber. Der älteste Sohn blieb unverletzt. Die Mutter hatte ihn zur Großmutter an den Niederrhein geschickt.
Verminderte Schuldfähigkeit bei Angeklagter der Solinger Kindermorde
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