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Zum Jahreswechsel darf wieder geknallt werden. Bestrebungen unter anderem der Deutschen Umwelthilfe (DUH) privates Feuerwerk in großen Städten, so auch Wuppertal, im Hinblick auf die entstehende Feinstaubbelastung zu verbieten, greifen frühestens zum Jahreswechsel 2019/20. Böller, Raketen & Co. sind deshalb seit Freitag (28. Dezember) im Handel erhältlich. Der Branchenverband hofft auf Verkäufe auf Vorjahresniveau (Umsatz deutschlandweit 137 Millionen Euro) – auch wenn die Kritik am Böllern lauter wird.
Böller zünden vor Silvester-Mitternacht verboten
Unschön ist allerdings, dass gleich am ersten Verkaufstag auch die Feuerwerkskörper gezündet werden. Vor allem für ältere Menschen, noch mehr aber für Tiere stellt das eine unnötige Belästigung und gesundheitliche Gefährdung dar. Zudem handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, denn ohne behördliche Genehmigung erlaubt ist es nur vom 31. Dezember 24 Uhr bis zum 1. Januar 24 Uhr. Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht bei Nichtbeachten ein Bußgeld zwischen 50 und 510 Euro vor.
- Das Umweltbundesamt sagt, dass wir an Neujahr schon 15 Prozent der Feinstaub-Jahresbelastung überstanden haben.